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Betreuung und Beratung zuhause
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Und das sind unsere Leistungen:
- Diakonie + - Das besondere Angebot der Diakoniestation
- Pflegeberatung
- Verhinderungspflege
- Schulung pflegender Angehöriger, zuhause oder in Kursen
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
- Vorträge zur Pflege und Betreuung kranker Kinder
- Vermittlung weiterer ergänzender Dienste, wie z.B. Familienpflege
- Palliative Care
Übrigens:
Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen!
Beispiel 1: Pflegeversicherungsgesetz -Verhinderungspflege
Der Begriff "Verhinderungspflege" bezeichnet eine Leistung der Pflegeversicherung. Die genaue Bezeichnung dieser Vorschrift lautet: "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson".
Damit ist auch schon der wesentliche Inhalt dieser Leistung beschrieben: Ist eine Pflegeperson, die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege - in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen - verhindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die entsprechende Pflegebedürftige durch jemand anderes gepflegt wird. Die Verhinderungspflege kann entweder durch Mitarbeiter eines zugelassenen Pflegedienstes oder durch der/dem Pflegebedürftigen nahestehende Personen erbracht werden. Die Aufwendungen der Pflegekasse für diese Leistung dürfen den Betrag von aktuell 1.470 Euro je Kalenderjahr nicht übersteigen.
Beispiel 2: Pflegeversicherungsgesetz -Zusätzliche Betreuungsleistungen
Die Leistungen betreffen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Dies sind Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Rahmen der Begutachtung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat.
Es stehen den Pflegebedürftigen je nach Schweregrad monatlich 100 € / 200 € zu Verfügung, die für zusätzliche Betreuungsleistungen eingesetzt werden können. Dieser Betrag steht unabhängig von Sach- und Geldleistungen zur Verfügung.
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!
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